Mit dem Bewegen der Erdschichten während einer Baumaßnahme werden darin befindliche archäologische Strukturen (Befunde) für die Baubegleitung sichtbar. Im Sinne des Denkmalschutzgesetzes müssen
alle relevanten Strukturen als solche erkannt und fachgerecht dokumentiert werden, bevor sie als Bodendenkmal unwiederbringlich verloren gehen.
Archäologische Ausgrabungen im Zuge einer baulichen Maßnahme sind üblicherweise sogenannte Not- oder Rettungsgrabungen. Sie werden – verglichen mit Forschungsgrabungen – auf möglichst effiziente
Art und Weise durchgeführt. Damit stellen wir den größtmöglichen Kompromiss zwischen fachgerechter Bergung sowie Dokumentation und den Interessen des Bauherren her.